1. Allgemeines

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Trainings- und Beratungsangebote und für sämtliche Verträge von Anja Kirchner Kooperation & Konfliktlösung und ihre Kunden, auch für alle zukünftigen Geschäfte, und zwar in ihrer jeweils gültigen Fassung. Diese AGB werden mit der ersten Kenntnis des Kunden, spätestens aber mit meiner schriftlichen Auftragsbestätigung Vertragsbestandteil und von meinen Kunden anerkannt.

Soweit Trainings- und Beratungsangebote und Verträge von Anja Kirchner Bestimmungen enthalten, die von den allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, gehen die individuell angebotenen oder vereinbarten Vertragsregeln diesen allgemeinen Auftragsbedingungen vor.

AGB des Kunden gelten nur, soweit ich ihnen schriftlich zugestimmt habe.

2. Auftragserteilung

Angebote von Anja Kirchner Kooperation & Konfliktlösung sind während der in ihnen genannten Frist verbindlich. Eine Auftragserteilung kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Mündlich erteilte Aufträge werden in jedem Falle schriftlich bestätigt und gelten als rechtsgültig erteilt, wenn sie nicht unverzüglich (d.h. spätestens 3 Werktage nach Zugang) der Auftragsbestätigung vom Auftraggeber schriftlich widerrufen werden.

3. Dienstverträge

Die von Anja Kirchner abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der im Vertrag vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schuldet Anja Kirchner nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Stellungnahmen und Empfehlungen von Anja Kirchner bereiten die unternehmerische Entscheidung des Auftraggebers vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen.

4. Auftragsdurchführung

Anja Kirchner erbringt ihre Leistungen auf der Grundlage der vom Auftraggeber oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und für ihre Vollständigkeit liegt beim Auftraggeber.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, Anja Kirchner nach Kräften bei der Auftragsdurchführung zu unterstützen und die in seiner Betriebssphäre liegenden zur Auftragsdurchführung notwendigen Voraussetzungen zur Auftragsdurchführung zu schaffen. Dazu gehört insbesondere die zeitnahe Bereitstellung von Informationen, sowie die regelmäßige Abstimmung mit allen Projektbeteiligten.

Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie informieren sich unverzüglich wechselseitig über alle Umstände, die im Verlauf der Auftragsbearbeitung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.

5. Honorierung

a) Zusätzliche Honorarkosten

Zusätzliche Leistungen und damit verbundene Honorarkosten, die nicht in dem Angebot aufgeführt sind, werden nach Aufwand und nur nach ausdrücklicher Absprache mit dem Auftraggeber durchgeführt und in Rechnung gestellt.

b) Serviceleistungen

Bei Seminaren oder Workshops ist in den Honorarkosten die Bereitstellung von allen erforderlichen Unterlagen enthalten. Die Kosten für telefonische Feedbackgespräche und organisatorische telefonische Abklärungen sind ebenfalls enthalten.

c) Reisekosten

Die Kosten für die Verpflegung bei Seminaren und Workshops übernimmt der Auftraggeber. Wenn Veranstaltungen außerhalb Frankfurt am Mains stattfinden, übernimmt der Auftraggeber die Reisekosten.

Für PKW-Fahrten berechne ich 0,50 EUR pro Kilometer. Für Bahnfahrten berechne ich die Fahrten mit der 1. Klasse mit BahnCard 50 nach tatsächlichem Aufwand. Taxifahrten berechne ich ebenfalls nach tatsächlichem Aufwand.

Für Flugreisen: Economy-Class nach Beleg.

Übernachtungskosten rechne ich nach Beleg ab. Wenn der Auftraggeber Sondervereinbarungen mit Hotels in seiner Nähe hat, überlasse ich dem Auftraggeber gerne die Buchung zu den Sonderkonditionen.

Wenn der Veranstaltungsort mehr als zwei Stunden von Frankfurt am Main entfernt ist, erfolgt die Anreise i.d.R. am Abend vor der Veranstaltung.

d) Ausfallhonorare 

Wenn der Auftraggeber vereinbarte Termine nicht wahrnehmen kann, verpflichtet sich der Auftraggeber, Anja Kirchner zwei Wochen vor der Veranstaltung zu informieren. Bis zu einschließlich 14 Kalendertagen vor der Veranstaltung werden keine Ausfallhonorare berechnet.

Bei Absagen oder Verschiebungen vom 13. bis einschließlich achten Kalendertag vor der Veranstaltung ist der Auftragnehmer berechtigt, 50 Prozent Ausfallhonorar zu berechnen.

Bei Absagen oder Verschiebungen vom siebten bis einschließlich vierten Kalendertag vor der Veranstaltung ist der Auftragnehmer berechtigt, 75 Prozent Ausfallhonorar zu berechnen. 

Bei Absagen oder Verschiebungen von weniger als vier Kalendertagen vor der Veranstaltung ist der Auftragnehmer berechtigt, 100 Prozent Ausfallhonorar zu berechnen. Die Ausfallhonorare basieren auf den im Angebot angegebenen Tages- und Stundensätzen.

e) Stornokosten für Reisen 

Werden vereinbarte Veranstaltungstermine von Seiten des Auftraggebers abgesagt, verpflichtet sich der Auftraggeber, die tatsächlich entstandenen Stornokosten (Stornierungsgebühren für Hotels, Bahnfahrten oder Flüge) zu übernehmen. Es sei denn, es liegt kein Verschulden seitens des Auftraggebers vor.

Sollte der Auftragnehmer vereinbarte Veranstaltungstermine nicht durchführen können, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die beim Auftraggeber entstandenen Stornokosten für Reisen zu übernehmen. Es sei denn, es liegt kein Verschulden seitens des Auftragnehmers vor. Beide Seiten verpflichten sich, dem Vertragspartner nicht wahrnehmbare Termine schnellstmöglich mitzuteilen, um die Stornokosten möglichst gering zu halten.

f) Mehrwertsteuer 

Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe des zum Abrechnungszeitpunkt geltenden Mehrwertsteuersatzes.

6. Zahlungsbedingungen

Projekte, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, rechnet Anja Kirchner Kooperation & Konfliktlösung in einem monatlichen Rhythmus oder aufgabenbezogen ab. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge zu begleichen, sofern zwischen mir und dem Kunden nichts anderes vereinbart ist.

7. Modifikation der Vorgehensweise

Ich behalte mir vor, dieses Angebot in Absprache mit dem Auftraggeber zu modifizieren, falls während des Beratungsprozesses neue Erkenntnisse eine Änderung des Vorgehens notwendig oder sinnvoll erscheinen lassen.

8. Haftung

Ich kann keine Haftung übernehmen für Umstände, die außerhalb meines Einflussbereichs liegen. Dasselbe gilt für Folgeschäden des Kunden wie entgangenen Gewinn, Arbeitsausfall, Reise- oder Hotelkosten. Obwohl ich meine Beratungs- und Schulungsmaterialien mit höchstmöglicher Sorgfalt zusammenstellen, sind Fehler nicht völlig ausgeschlossen. Eine Haftung für fehlerhafte Angaben in Beratungs- und Schulungsmaterialien und deren Folgen kann ich daher ebenfalls nicht übernehmen, soweit ich den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht oder eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt habe.

9. Unterlagen

Meine dem Kunden übergebenen Unterlagen und Informationen sind urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber ist ausschließlich berechtigt, die von mir im Zusammenhang mit einer Trainings- oder Beratungsdienstleistung übergebenen Unterlagen bzw. anderweitig erteilten Informationen zu internen Zwecken zu nutzen. Eine Weitergabe an Dritte ist ausdrücklich untersagt.

Werden im Rahmen eines Projektes Unterrichtsmittel, -medien oder Softwareprodukte Dritter eingesetzt, ist der Kunde verpflichtet, die jeweils gültigen Überlassungsbestimmungen zu beachten und insbesondere keine Kopien anzufertigen. Der Kunde haftet allein, wenn durch ihn, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, verletzt werden. Er hat mich von allen Ansprüchen Dritter aus einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

10. Vertraulichkeit

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag zugänglich werdende Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder aufgrund sonstiger Umstände als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, unbefristet geheim zu halten und sie nicht, weder ganz noch teilweise zu kopieren, an Dritte weiterzugeben oder in sonstiger Weise zu verwerten.

Anja Kirchner Kooperation & Konfliktlösung darf jedoch in Werbebroschüren und auf der Internetseite den Namen des Kunden als Referenz angeben, sofern ich nicht eine anderslautende schriftliche Mitteilung erhalte.

10. Mediation und Gerichtsstand

Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Beratungsvertrag versuchen die Beteiligten den Konflikt einvernehmlich und selbstverantwortlich im Rahmen einer Mediation zu lösen.

Gerichtsstand für alle Klagen gegen Anja Kirchner ist Frankfurt am Main.

11. Änderungen des Vertrages

Änderungen des Vertrages, insbesondere die Vereinbarung zusätzlicher Leistungen, bedürfen der Schriftform.

12. Salvatorische Klausel

Sollte eine Klausel des Vertrages ungültig sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen gültig. Die Vertragsparteien werden die ungültige Klausel durch eine andere, für beide Seiten angemessene ersetzen.

Frankfurt am Main, 6.9.2018